Offene Ladenkasse erlaubt?: Was kostet die Nachrüstung?
Frage des Tages: Ist eine offene Ladenkasse in der Gastronomie noch erlaubt und was kostet die Nachrüstung mit einer TSE bei Abacus Kassensoftware?Antwort: Seit dem 1. Januar 2020 schreibt die GoBD-konforme Kassensystem-Nutzung vor, dass offene Ladenkassen nicht mehr zulässig sind. Auch in der Gastronomie müssen daher alle Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nachgerüstet werden, um Manipulationen zu verhindern und eine revisionssichere Aufzeichnung zu gewährleisten. Abacus bietet hierfür eine einfache und kosteneffiziente Lösung: Die Nachrüstung der TSE in Ihrer bestehenden Abacus Kassensoftware ist unkompliziert und unterstützt alle relevanten Schnittstellen. Dank der integrierten REST-API lassen sich Zusatzfunktionen und externe Geräte problemlos anbinden, ohne den laufenden Betrieb zu beeinträchtigen. Die Kosten für die Nachrüstung variieren je nach Systemumfang, beginnen jedoch meist bei einem überschaubaren Betrag, der sich schnell amortisiert – insbesondere durch die Rechtssicherheit und die Vermeidung von Bußgeldern. Mit Abacus Kassensystemen profitieren Sie von umfassendem Support und regelmäßigen Updates, die Ihre Kassensoftware stets GoBD-konform halten. So können Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft in der Gastronomie konzentrieren und gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Fragen zur Nachrüstung beantworten unsere Experten gerne individuell. ➜ Mehr erfahren
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