Wichtige Frist
Alle Kassen mit TSE müssen bis spätestens
beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden
Die komplette Anleitung zur TSE-Meldung 2025
Seit 2020 sind Technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) für alle registrierkassenpflichtigen Unternehmen verpflichtend. Doch viele Unternehmer wissen nicht: Die Meldung der TSE beim BZSt ist eine separate Pflicht - und die Frist endet am 31.12.2024!
In dieser umfassenden Anleitung zeigen wir Ihnen:
- Was die TSE-Meldepflicht genau bedeutet
- Schritt-für-Schritt zur erfolgreichen Meldung in 10 Minuten
- Welche Daten Sie benötigen
- Praktische Screenshots vom BZSt-Portal
- Was bei Fehlern zu tun ist
- Wie Sie Ihre Meldung überprüfen
Was ist die TSE-Meldepflicht?
Die TSE-Meldepflicht verlangt von jedem Unternehmen, das eine Kasse mit Technischer Sicherheitseinrichtung betreibt, die Meldung folgender Daten beim BZSt:
- Betreiberdaten (Name, Adresse, Steuernummer)
- Kassensystem-Hersteller und Modell
- TSE-Hersteller und Seriennummer
- Public Key der TSE
- Inbetriebnahmedatum
- Kassenidentifikationsnummer
Schritt-für-Schritt: TSE-Meldung in 10 Minuten
Bevor Sie starten, benötigen Sie folgende Informationen:
- Ihre Steuernummer
- Kassenidentifikationsnummer (Kassen-ID)
- TSE-Seriennummer
- Public Key der TSE
- Kassenhersteller und Modell
Rufen Sie das BZSt-Portal unter www.bzst.de auf und melden Sie sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat an.
Wählen Sie im Menü "Kassenmeldung" und klicken Sie auf "Neue Meldung".
Tragen Sie Ihre Unternehmensdaten ein. Diese werden in der Regel automatisch aus Ihrem ELSTER-Profil übernommen.
Geben Sie die Daten Ihrer Kasse ein:
- Kassenidentifikationsnummer
- Kassenhersteller und Modell
- Inbetriebnahmedatum
Dies ist der wichtigste Schritt. Tragen Sie die Daten Ihrer Technischen Sicherheitseinrichtung ein:
- TSE-Hersteller (z.B. Deutsche Fiskal, fiskaly, cryptovision)
- TSE-Seriennummer
- Public Key (als Base64-String)
Überprüfen Sie alle eingetragenen Daten sorgfältig und senden Sie die Meldung ab.
Speichern Sie die Bestätigung der Meldung und notieren Sie sich die Meldereferenznummer.
Wo finde ich die benötigten TSE-Daten?
In Ihrer Kassen-Software
Die meisten Kassensysteme zeigen die TSE-Daten unter "Einstellungen" → "TSE-Informationen" an.
Im TSE-Installationsprotokoll
Das Protokoll der TSE-Inbetriebnahme enthält alle benötigten Daten.
Beim Installationsservice
Ihr IT-Dienstleister oder Kassenhändler kann Ihnen die Daten zur Verfügung stellen.
Häufige Fehler und Lösungen
Lösung: Der Public Key muss im Base64-Format ohne Zeilenumbrüche eingetragen werden. Kopieren Sie den Key genau aus Ihrer Kassen-Software und entfernen Sie eventuelle Leerzeichen am Anfang oder Ende.
Lösung: Jede Kassen-ID darf nur einmal gemeldet werden. Überprüfen Sie, ob die Kasse bereits von einem anderen Standort oder zu einem früheren Zeitpunkt gemeldet wurde. Bei Zweifeln kontaktieren Sie das BZSt.
Lösung: Starten Sie in Ihrer Kassen-Software die TSE-Administration und exportieren Sie die TSE-Daten erneut. Bei Hardware-TSE kann ein Reset notwendig sein - hier sollte Ihr Kassenhändler helfen.
Lösung: Jede Kasse mit eigener TSE muss separat gemeldet werden. Im BZSt-Portal können Sie nach der ersten Meldung einfach eine weitere Meldung erstellen.
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Kostenlose TSE-Beratung anfordernWas passiert nach der Meldung?
Nach erfolgreicher Meldung erhalten Sie eine Bestätigung mit Referenznummer. Das BZSt prüft die Meldung und speichert sie in der Kassenregisterdatenbank. Sie müssen:
Bestätigung aufbewahren
Bewahren Sie die Meldungsbestätigung für mindestens 10 Jahre auf
Änderungen melden
Bei Kassenwechsel oder TSE-Austausch müssen Sie eine Änderungsmeldung durchführen
Außerbetriebnahme melden
Bei Verkauf oder Stilllegung der Kasse ist eine Abmeldung erforderlich
Bußgelder bei Nichtbeachtung
Die Nichteinhaltung der TSE-Meldepflicht kann zu erheblichen Bußgeldern führen:
- Bis zu 25.000 € pro nicht gemeldeter Kasse
- Bei vorsätzlicher Handlung sogar Strafverfahren
- Verlust des Vorsteuerabzugs für Kassenbelege
Fazit: Jetzt handeln statt Strafe zahlen
Die TSE-Meldung ist in 10 Minuten erledigt - die möglichen Bußgelder können existenzbedrohend sein. Mit dieser Anleitung haben Sie alle Informationen für eine korrekte und schnelle Meldung.
Noch unsicher? Nutzen Sie unsere kostenlose TSE-Beratung und wir helfen Ihnen bei der Meldung.