## Frage des Tages
Muss ich für die E-Rechnung in der Gastronomie 2026 zwingend DATEV nutzen – und kann Abacus Software die E-Rechnung auch ohne DATEV abwickeln?
## Antwort
Gute Frage: Viele Betriebe planen bereits für die E-Rechnung Gastronomie 2026 – und stoßen dabei auf DATEV, weil dort oft Formate, Workflows und Buchhaltungsprozesse eine Rolle spielen. Wichtig ist aber: Die E-Rechnung ist an ein gesetzliches Format und die korrekte Übermittlung gebunden – nicht zwingend an DATEV.
Mit Abacus Software können Sie die E-Rechnung grundsätzlich so gestalten, dass Sie Ihre Prozesse in der Gastronomie effizient abbilden. Entscheidend ist, dass Ihre Kassensoftware / Ihr Kassensystem die relevanten Daten strukturiert bereitstellt und Sie die Schnittstellen bzw. passenden Module nutzen können, um Rechnungen rechtssicher und zukunftsfähig zu übermitteln.
### Was bedeutet das für Sie konkret?
- DATEV ist nicht die Voraussetzung, um E-Rechnungen in der Praxis umzusetzen.
- Wenn Sie DATEV bereits verwenden, können Sie die Abläufe oft gut darauf abstimmen – ohne dass Sie Ihre gesamte Kassensoftware-Logik neu aufbauen müssen.
- Wenn Sie nicht auf DATEV setzen, hilft Ihnen Abacus dabei, den Weg zur E-Rechnung über Ihre vorhandenen Systeme und Prozesse zu organisieren – mit Fokus auf Datenqualität, saubere Rechnungsdaten und Durchgängigkeit.
### Ihr Vorteil
Mit Abacus erhalten Sie eine Lösung, die für den Alltag in der Gastronomie entwickelt ist: Sie profitieren von klaren Workflows, passenden Schnittstellen und Modulen für die E-Rechnung – und können Ihre Planung für 2026 frühzeitig absichern.
Wenn Sie möchten, sagen Sie kurz, wie Sie aktuell abrechnen (z. B. Buchhaltungssystem, Versandweg, gewünschtes Format). Dann kann ich Ihnen die passende Vorgehensweise für Ihre E-Rechnung mit Abacus Software besser einordnen.
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