Frage des Tages:
Wie lange müssen Transaktionsdaten im Kassensystem gemäß DSGVO und GoBD aufbewahrt werden, und wann ist eine Löschung zulässig?
Antwort:
Transaktionsdaten, die in Ihrem Kassensystem erfasst werden, unterliegen sowohl den Vorgaben der DSGVO als auch der GoBD. Grundsätzlich müssen steuerlich relevante Daten, wie Verkaufsbelege und Zahlungsinformationen, mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, um den Anforderungen der GoBD gerecht zu werden. Die DSGVO verlangt hingegen, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist. Für Gastronomie-Betriebe bedeutet das, dass Sie mit einer modernen Kassensoftware wie Abacus sicherstellen, dass alle Transaktionsdaten TSE-konform und revisionssicher gespeichert werden. Die integrierte Schnittstellen- und REST-API-Funktionalität ermöglicht zudem eine einfache Datenübertragung und -archivierung. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sollten die Daten automatisch und vollständig gelöscht werden, um den Datenschutz zu gewährleisten und Speicherressourcen zu schonen. Abacus unterstützt Sie dabei mit automatisierten Prozessen, die sowohl die Einhaltung der GoBD als auch der DSGVO sicherstellen. So profitieren Sie von einem rechtskonformen Kassensystem, das speziell für die Anforderungen der Gastronomie entwickelt wurde und gleichzeitig den administrativen Aufwand minimiert.
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