Frage des Tages:
Muss ich als Gastronom bei der Bonpflicht jedem Kunden einen Beleg ausstellen – auch wenn er keinen verlangt?
Antwort:
Ja, gemäß der aktuellen Bonpflicht sind Sie verpflichtet, jedem Kunden einen Beleg anzubieten, wenn ein Umsatz mit einem Kassensystem erfasst wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kunde den Beleg tatsächlich verlangt oder nicht. Wichtig ist, dass Ihr Kassensystem die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) integriert hat, um die Belege manipulationssicher zu erstellen und zu speichern. In der Gastronomie erleichtert eine moderne Kassensoftware nicht nur die Einhaltung der GoBD-Vorgaben, sondern bietet auch praktische Schnittstellen, beispielsweise über eine REST-API, für digitale Beleglösungen. So können Belege optional auch digital übermittelt werden, was umweltfreundlich und kundenfreundlich ist. Mit Abacus Software als Kassensystem profitieren Sie von einer zuverlässigen, gesetzeskonformen Lösung, die Ihre Prozesse effizient gestaltet und die Bonpflicht unkompliziert erfüllt. So vermeiden Sie Bußgelder und bieten Ihren Kunden gleichzeitig einen modernen Service. Nutzen Sie die Vorteile einer innovativen Kassensoftware, um Ihren Betrieb zukunftssicher aufzustellen und alle gesetzlichen Anforderungen einfach umzusetzen.
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Bonpflicht & digitale Belege: Muss ich jedem Kunden einen Beleg geben?
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