Frage des Tages:
Dürfen Kundenstammdaten in meinem Kassensystem gespeichert werden, und wie stelle ich dabei die Einhaltung der DSGVO sicher?
Antwort:
Ja, Kundenstammdaten dürfen grundsätzlich in Ihrem Kassensystem gespeichert werden, sofern die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten wird. Wichtig ist, dass Sie nur die notwendigen Daten erfassen und diese sicher speichern – beispielsweise in einem Abacus Kassensystem, das durch moderne Schnittstellen wie REST-API eine einfache Integration und sichere Datenverwaltung ermöglicht. Nutzen Sie Funktionen wie die TSE (Technische Sicherheitseinrichtung), um die Daten manipulationssicher zu archivieren und die GoBD-Konformität zu gewährleisten. Gerade in der Gastronomie ist es essenziell, dass Ihre Kassensoftware nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllt, sondern auch flexibel auf Anforderungen wie Datenschutz reagiert. Informieren Sie Ihre Kunden transparent über die Datenverarbeitung und holen Sie gegebenenfalls eine Einwilligung ein. Durch diese Maßnahmen schützen Sie nicht nur die Privatsphäre Ihrer Kunden, sondern schaffen auch Vertrauen und vermeiden rechtliche Risiken. Ein Abacus Kassensystem unterstützt Sie dabei, alle relevanten Daten DSGVO-konform zu speichern und gleichzeitig den Alltag in Ihrem Betrieb zu erleichtern. So verbinden Sie effiziente Kassensoftware mit höchster Sicherheit und Transparenz – ein klarer Vorteil für Sie und Ihre Kunden.
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DSGVO & Datenspeicherung: Dürfen Kundenstammdaten gespeichert werden?
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