Frage des Tages:
Benötige ich ab 2026 für E-Rechnungen in der Gastronomie eine TSE-Signatur im Kassensystem?
Antwort:
Ab 2026 wird die elektronische Rechnung in der Gastronomie immer wichtiger, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie der GoBD. Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist im Kassensystem vor allem für die manipulationssichere Aufzeichnung von Barumsätzen relevant. Für E-Rechnungen hingegen ist eine TSE-Signatur nicht zwingend vorgeschrieben, da hier andere Sicherheitsmechanismen greifen. Das bedeutet, dass Ihre Kassensoftware in der Gastronomie zwar weiterhin eine TSE für die Kassenbelege benötigt, die E-Rechnungen jedoch über zertifizierte Schnittstellen, zum Beispiel via REST-API, sicher übertragen und archiviert werden können. Abacus Software bietet Ihnen eine integrierte Lösung, die diese Anforderungen erfüllt und Ihnen gleichzeitig eine einfache Anbindung an Ihr bestehendes Kassensystem ermöglicht. So sparen Sie Zeit und minimieren Fehlerquellen bei der Rechnungsstellung. Profitieren Sie von der Kombination aus moderner Kassensoftware, TSE-konformer Kassenführung und einer effizienten E-Rechnungslösung – speziell zugeschnitten auf die Gastronomie. So bleiben Sie jederzeit GoBD-konform und zukunftssicher.
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E-Rechnung Gastronomie 2026: TSE-Signatur für Rechnungen?
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